Koentwicklung minoritär

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Schweiz

Projektstufen :

Entwicklung

Art der Förderung :

Zuschuss

Förderfähige Ausgaben :

Die Kosten müssen der antragstellenden Firma entstanden sein und werden ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zum Produktionsbeginn angerechnet. Massgebend ist das Datum der Zahlung, nicht des Vertrags.

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Beurteilung von einem europäischen (nicht-nationalen) Experten

Begünstigter :

Produzenten

Genres :

Fiktionaler Kinofilm, Animation, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie

Maximaler Förderbetrag :

50 000 CHF Max.

Spielfilme: 50'000 CHF
Kreative Dokumentarfilme: 25'000 CHF
Animationsfilme: 50'000 CHF
Serien: 50'000 CHF

Einreichfristen :

Ende März und Ende September jedes Jahr

Compatibilité des aides :

Cette aide peut être éligible en collaborant avec un partenaire présent en Schweiz

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Fördervoraussetzungen :

  • Das Projekt befindet sich in der Entwicklung.
  • Es handelt sich um ein Einzelprojekt oder eine Serie mit folgenden Mindestlängen (bei Serien werden die einzelnen Folgen zur Gesamtlänge addiert):
Kino TV Digitale
Plattformen
Spielfilme 60′ 90′ 90′
Kreative Dokumentarfilme 60′ 50′ 50′
Animationsfilme 60′ 24′ 24′
Serien 90′ 90′ 90′

Für nicht-lineare audiovisuelle Projekte wie Virtual-Reality-Werke gibt es keine Mindestdauer. Allerdings müssen diese Projekte narrativen Charakter haben und dem Genre Fiktion, Kreativer Dokumentarfilm oder Animation angehören.

  • Die antragstellende Schweizer Produktionsfirma ist minoritärer Partner in der Koentwicklung. Dies ist durch ein Deal Memo oder einen, durch eine ausländische, verantwortliche Produktionsfirma unterzeichneten, Koproduktions-/ Koentwicklungsvertrag zu belegen.
  • Die ausländische Produktionsfirma ist von der Antragstellerin unabhängig. Fernsehsender und Streamingplattformen gelten in keinem Fall als unabhängig.
  • Das Deal Memo/ der Vertrag muss die angestrebte Verteilung der Rechte (in Prozent) und den hauptverantwortlichen Produzenten nennen. Eine Absichtserklärung (LoI) ist nicht ausreichend. Das Deal Memo muss den Bedingungen eines von der Schweiz abgeschlossenen Koproduktionsvertrages entsprechen (Land, Mindestbeteiligung etc.), damit der Film als offizielle Koproduktion vom BAK anerkannt werden kann.
    Wir weisen darauf hin, dass für Serien und TV-Produktionen ein solches Abkommen momentan nur mit Kanada, Mexiko und dem französischen Teil von Belgien besteht.
  • Mehr als 50% der Entwicklungsfinanzierung im Mehrheitsland müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bestätigt sein.
  • Der erste Drehtag darf frühestens acht Monate nach Abgabe des Gesuchs stattfinden. Für Dokumentarfilmprojekte kann in begründeten Fällen auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen

Förderer

Media Desk Suisse

Neugasse 10, Zurich, Suisse

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