Förderfonds für Kino- und Fernsehproduktionen (2. Teil Kino)
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Eurométropole de Strasbourg
Projektstufen :
Postproduktion, Produktion
Art der Förderung :
Erwerb von Rechten
Erwarteter Regionaleffekt :
150%
Förderfähige Ausgaben :
Ausgaben auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg in Höhe des Gegenwerts von mindesten 150 % des beantragten Bruttoförderung - ausgenommen Leistungen der Sendeanstalt Einsatz von lokalem Personal und Material Tätigung der Ausgaben auf lokaler Ebene bei mindestens 2 der 5 Herstellungsschritte: - Entwicklung - Vorbereitung - Dreharbeiten (mindestens 50 % bei Kurzfilmen und 20 % bei Spielfilmen) - Animationsarbeiten (20 % der Gesamtsumme der Arbeiten) - Postproduktion
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Meinung der thematischen Beratungsausschüsse
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Animation, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Kurzfilm
Maximaler Förderbetrag :
100.000 € Max.
30.000 € (Kurzfilm)70.000 € (dokumentarischer Spielfilm)
100.000 € (Fiktionaler Film / Trickfilm)
Einreichfristen :
3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni
Fördervoraussetzungen :
Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR. Falls außerhalb der EU: Vertretung durch einen französischen Ko-Produzenten