Förderfonds für Kino- und Fernsehproduktionen (2. Teil Kino)

Gefördert von

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Beschreibung der Förderung

Region :

Eurométropole de Strasbourg

Projektstufen :

Postproduktion, Produktion

Art der Förderung :

Erwerb von Rechten

Erwarteter Regionaleffekt :

150%

Förderfähige Ausgaben :

Ausgaben auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg in Höhe des Gegenwerts von mindesten 150 % des beantragten Bruttoförderung - ausgenommen Leistungen der Sendeanstalt Einsatz von lokalem Personal und Material Tätigung der Ausgaben auf lokaler Ebene bei mindestens 2 der 5 Herstellungsschritte: - Entwicklung - Vorbereitung - Dreharbeiten (mindestens 50 % bei Kurzfilmen und 20 % bei Spielfilmen) - Animationsarbeiten (20 % der Gesamtsumme der Arbeiten) - Postproduktion

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Meinung der thematischen Beratungsausschüsse

Begünstigter :

Produzenten

Genres :

Animation, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Kurzfilm

Maximaler Förderbetrag :

100.000 € Max.

30.000 € (Kurzfilm)
70.000 € (dokumentarischer Spielfilm)
100.000 € (Fiktionaler Film / Trickfilm)

Einreichfristen :

3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni

Fördervoraussetzungen :

Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR. Falls außerhalb der EU: Vertretung durch einen französischen Ko-Produzenten

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