Förderung für die grenzüberschreitende kulturelle Zusammenarbeit

Gefördert von

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Beschreibung der Förderung

Region :

Grand Est

Projektstufen :

Entwicklung, Ausstrahlung/Verbreitung, Filmverleih, Stoffentwicklung, Postproduktion, Produktion, Werbung

Art der Förderung :

Zuschuss

Förderfähige Ausgaben :

Ausgaben, die direkt mit der Umsetzung des Projekts zusammenhängen, ausgenommen Sachleistungen (ehrenamtliche Arbeit, Bereitstellung von Räumlichkeiten etc.), Buchhaltungsberichtigungen, Bankgebühren und Investitionen

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

"Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss"

Begünstigter :

Kulturschaffende

Genres :

Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm

Einreichfristen :

"Fristen für die Einreichung: - 31. Januar des Jahres N für Projekte, die zwischen Juni und September des Jahres N beginnen - 31. Mai des Jahres N für Projekte, die zwischen Oktober des Jahres N und Januar des Jahres N+1 beginnen - 15. Oktober des Jahres N für Projekte, die zwischen Februar und Mai des Jahres N+1 beginnen"

Fördervoraussetzungen :

Der Begünstigte und dessen Projektpartner müssen in der Région Grand Est oder den angrenzenden Grenzregionen ansässig sein (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder Saarland; Großherzogtum Luxemburg; Fédération Wallonie-Bruxelles und Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens)
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Förderer

Région Grand Est

1 Place Adrien Zeller, Strasbourg, France

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