Wallimage Entreprises/Gaming - Förderung für audiovisuelle Unternehmen, Videospielunternehmen und Digital-Agenturen
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Wallonien
Projektstufen :
Entwicklung, Ausstrahlung/Verbreitung, Filmverleih, Stoffentwicklung, Postproduktion, Produktion, Werbung
Art der Förderung :
Beteiligung am Kapital, Darlehen
Förderfähige Ausgaben :
Maximal 50 % des festgestellten Bedarfs. Im Falle einer Beteiligung am Kapital: maximal 49 % des Stammkapitals. Der Anteil der öffentlichen Förderung darf 50 % der Gesamtförderung nicht übersteigen. Eine einzelne Gesellschaft darf Investitionsgelder aus mehreren Fonds in Anspruch nehmen.
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Verwaltungsrat auf Grundlage der Analyse des Verwaltungsteams
Begünstigter :
Unternehmen
Einreichfristen :
In jedem Stadium der Unternehmensreife und vor der Gründung eines Unternehmens
Fördervoraussetzungen :
Förderfähig sind Unternehmen, die den Unternehmens- oder einen Betriebssitz in Wallonien haben oder dort errichten möchten und deren Tätigkeit den audiovisuellen Medien gewidmet ist:
– Kinofilm-Dienstleistungen, Tonstudios, Animationsstudios, Spezialeffektstudios, Postproduktionsunternehmen, Unternehmen für die Vermietung von Filmmaterial…
– Entwicklung rund um audiovisuelle Technologien
– Produktion innovativer Inhalte (innovativ in dem Sinne, dass sie sich außerhalb des Tätigkeitsfelds von Wallimage Coproductions, also dokumentarische oder fiktionale Spielfilme und Serien oder Animationen, befinden) und TV-Produktionsfirmen
– Videospielstudios
– kreative Digital-Agenturen mit starker audiovisueller Ausrichtung
– aktiv im Musictech-Bereich