Projektentwicklungsförderung von Filmwerken und audiovisuellen Werken oder Werken für neue Medien
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Grand Est
Projektstufen :
Entwicklung
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
100%
Förderfähige Ausgaben :
"- Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten, die direkt mit den Anpassung des Drehbuchs zusammenhängenden Arbeiten in Form einer Residenz zum „Kennenlernen der Region“ in der Région Grand Est einhergehen - Kosten, die mit dem Locationscouting durch den Produzenten, den Drehbuchautor oder den Regisseur bzw. das Zurückgreifen auf regionale technische Ressourcen einhergehen, wobei die Unterstützung des Bureau d’Accueil des Tournages / Agence Culturelle Grand Est in Anspruch genommen werden (Unterbringung, Verpflegung und Fahrten in die und innerhalb der Région Grand Est, Beauftragung eines in der Région Grand Est ansässigen Locationscouts ) - Kosten in Verbindung mit der Beauftragung eines Script Doctors - für die Dreharbeiten, Herstellung und Postproduktion eines Teasers oder eines Showreels: Mietkosten der technischen Mittel (Kameras, Ton, Beleuchtung, Maschinen, Fahrzeuge); Vergütungen und Sozialabgaben sowie Unterkunft, Verpflegung und Fahrten der Drehbuchautoren, Regisseure, Komponisten, Musiker der Originalfilmmusik, Techniker, Darsteller und Statisten mit Wohnsitz auf dem Gebiet der Région; für Produktionsunternehmen mit Sitz in der Région Grand Est: alle Kosten, die mit den Explorationstätigkeiten zur Suche nach Koproduzenten, Filmverleihern, Sendern, Salons, Festivals etc. einhergehen. 50 % der Urheberrechte (falls lokal), 50 % der Vergütungen und Sozialabgaben der Produzenten und des Produktionsteams und 50 % der allgemeinen Kosten können in den förderfähigen Ausgaben enthalten sein, wobei maximal 50 % der in der Région Grand Est getätigten Gesamtausgaben mit einer auf 15 000 € begrenzten Summe gefördert werden können."
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
"Meinung des Beirats Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss"
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Dokumentarischer Fernsehfilm, Innovative digitale Erzählformen, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie
Maximaler Förderbetrag :
10 000€ Max.
Einreichfristen :
"3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni
Fördervoraussetzungen :
– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR
– anspruchsvoller künstlerischer Wert für die Région Grand Est
– Das Projekt erfüllt mindestens zwei der folgenden vier Kriterien:
1. Der Drehbuchautor oder Regisseur besitzt eine Anschrift in der Région Grand Est und geht dort einer regelmäßigen Tätigkeit nach
2. Die ausführenden Produktionsgesellschaft besitzt eine Anschrift in der Région Grand Est und geht dort einer regelmäßigen Produktionstätigkeit nach
3. Der Drehbuchautor oder Regisseur blickt auf eine bedeutende künstlerische berufliche Laufbahn in der Région Grand Est zurück und das Projekt sieht eine Durchführung des Großteils von Produktion, Dreharbeiten oder Postproduktion in der Région Grand Est vor (moralische Verpflichtung erforderlich)
4. Das Projekt muss belegen, dass 100% des beantragten und gewährten Zuschusses in der Région Grand Est ausgegeben wurden und direkt mit der Projektentwicklung in Verbindung stehen