Förderfonds für Kino- und Fernsehproduktionen (1. Teil Fernsehen)

Gefördert von

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Beschreibung der Förderung

Region :

Eurométropole de Strasbourg

Projektstufen :

Postproduktion, Produktion

Art der Förderung :

Erwerb von Rechten

Erwarteter Regionaleffekt :

150%

Förderfähige Ausgaben :

Ausgaben auf dem Gebiet der Eurométropole de Strasbourg in Höhe des Gegenwerts von 150 % des beantragten Bruttoförderung - ausgenommen Leistungen der Sendeanstalt Einsatz von lokalem Personal und Material Tätigung der Ausgaben auf lokaler Ebene bei mindestens 2 der 5 Herstellungsschritte: - Entwicklung - Vorbereitung - Dreharbeiten (mindestens 50 % bei Dokumentarfilm und 20 % bei fiktionalen TV-Formaten) - Animationsarbeiten (20 % der Gesamtsumme der Arbeiten) - Postproduktion

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Meinung der thematischen Beratungsausschüsse

Begünstigter :

Produzenten

Genres :

Animation, Dokumentarischer Fernsehfilm, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie

Maximaler Förderbetrag :

70 000 € Max.

30.000 € (Dokumentarfilm 52')
50.000 € (Dokumentarfilm länger als 70')
70.000 € (Fiktionale Serie)

Einreichfristen :

3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni

Fördervoraussetzungen :

– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR. Falls außerhalb der EU: Vertretung durch einen französischen Ko-Produzenten
– Der Antragsteller muss majoritärer oder minoritäter Produzent sein, der ggf. die Förderung des CNC (WebCosip-Fonds oder audiovisuelle Förderung) beantragt und/oder die Vorverkaufsvereinbarung mit dem Sender unterzeichnet.

weitere Informationen auf der Webseite des Förderers ansehen