Wallimage Coproductions - Förderung von 'klassischen' Formaten

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Wallonien

Projektstufen :

Postproduktion, Produktion

Art der Förderung :

Vorschuss auf Einnahmen

Erwarteter Regionaleffekt :

150% (Mindestbetrag gemäß der Regelung)

Förderfähige Ausgaben :

In der Wallonie getätigte und mit dem audiovisuellen Sektor zusammenhängende Ausgaben. Ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens bzw. der Wohnort im Falle einer natürlichen Person. Es wird zwischen zwei Arten von wallonischen, audiovisuellen Dienstleistungsunternehmen unterschieden: das Label „Walloon Gold AV Provider" kann Animationstudios und VFX-Studios nur verliehen werden, wenn diese bestimmte Bedingungen erfüllen

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Der Verwaltungsrat von Wallimage SA auf Grundlage der Meinungen der technischen Gruppe und des Verwaltungsteams

Begünstigter :

Produzenten

Genres :

Fiktionaler Fernsehfilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie, Kurzfilm, Animation, Innovative digitale Erzählformen

Maximaler Förderbetrag :

400 000 € Max.

Einreichfristen :

5 Aufrufe pro Jahr

Fördervoraussetzungen :

Die begünstigte Handelsgesellschaft besitzt keine direkte oder indirekte Verbindung mit einer Sendeanstalt. Der Produzent darf sich nicht in öffentlicher Hand befinden.
Das audiovisuelle Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in der EU oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelsassoziation.
Sollte eine Investition für ein Produktionsunternehmen gewährt werden, das keinen Hauptsitz in Belgien besitzt, so muss dieses bei der Auszahlung der ersten Rate nachweisen, dass es in Belgien über eine Tochtergesellschaft, eine Filiale oder eine permanente Geschäftsstelle besitzt, in der mindestens eine Person in Vollzeit beschäftigt ist oder dass die Fördersumme an eine belgische Gesellschaft überwiesen werden kann, welche die Investitionsvereinbarung mitunterzeichnet hat.

Die Förderfähigkeit der Ausgaben in Wallonie unterliegt zwei Bedingungen:
– mindestens 300.000 €
– mindestens 150% der beantragten Investitionssumme

Bei dokumentarischen Spielfilmen oder Serien oder einem VR/AR-Projekt beträgt das Minimum 20 % des Gesamtbudgets mit einer Obergrenze von 75 000 €.

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