Produktionsförderung von Kinokurzfilmen, fiktionaler und dokumentarischer Realfilm
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Grand Est
Projektstufen :
Postproduktion, Produktion
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
100%
Förderfähige Ausgaben :
Die Ausgaben der Région Grand Est müssen zwischen den Beschäftigungsbereichen (darunter Filmteam, Herstellung oder Postproduktion), Dienstleistungen und Logistik aufgeteilt werden: alle in der Région Grand Est oder zugunsten von in der Région Grand Est ansässigen Personen oder Strukturen getätigten Ausgaben für Arbeitskosten (Techniker, Darsteller, Statisten) und Dienstleistungen (Kosten für Produktion, Postproduktion, Gagen, Fahrten, Unterkunft, Verpflegung, Miete für Dekor, Material, Zubehör...).
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Meinung des Beirats Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Kurzfilm
Maximaler Förderbetrag :
40 000€ Max.
Einreichfristen :
3 Aufrufe pro Jahr: - 15. Oktober - 15. Februar - 15. Mai
Fördervoraussetzungen :
– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR
– Besonderer künstlerischer Wert für die Région Grand Est
– Das Projekt muss eine offensichtliche kulturelle Verbindung mit der Region besitzen
– Zwei der folgenden vier Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Drehbuchautor oder Regisseur mit Hauptwohnsitz in der Région Grand Est
2. Ausführender Produzent in der Région Grand Est ansässig
3. Bedeutender Anteil der Dreharbeiten finden in der Region Grand Est statt
4. Bedeutender Einsatz von künstlerischen und technischen Kompetenzen von Personen und Unternehmen aus der Région Grand Est von Produktionsvorbereitung bis Abschluss des Filmprojekts.