Wallimpact - Entwicklungsfonds
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Wallonien
Projektstufen :
Entwicklung
Art der Förderung :
Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
Erwarteter Regionaleffekt :
nicht verpflichtend zu diesem Zeitpunkt
Förderfähige Ausgaben :
Ausgaben für Stoffentwicklung, Script Doctoring, Analyse der technischen Machbarkeit, Komposition eines Original-Soundtracks, graphische Gestaltung (Animation), Motivsuche, Casting, künstlerische Recherche, Entwurf eines Posters und eines Teasers, eine Analyse zu Marketing und Kinostartstrategie. Diese Ausgaben müssen nicht notwendigerweise in Wallonien getätigt werden.
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Ausschuss aus internen Mitgliedern von Wallimage und externen Vertretern des audiovisuellen Marktes
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Animation, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Fernsehfilm
Maximaler Förderbetrag :
100 000 € Max.
Einreichfristen :
2 oder 3 Aufrufe pro Jahr
Fördervoraussetzungen :
Die begünstigte Handelsgesellschaft besitzt keine direkte oder indirekte Verbindung mit einer Sendeanstalt. Der Produzent darf sich nicht in öffentlicher Hand befinden.
Das audiovisuelle Produktionsunternehmen hat seinen Sitz in der EU oder einem Mitgliedsstaat der Europäischen Freihandelsassoziation.
Sollte eine Investition für ein Produktionsunternehmen gewährt werden, das keinen Hauptsitz in Belgien besitzt, so muss dieses bei der Auszahlung der ersten Rate nachweisen, dass es in Belgien über eine Tochtergesellschaft, eine Filiale oder eine permanente Geschäftsstelle besitzt, in der mindestens eine Person in Vollzeit beschäftigt ist oder dass die Fördersumme an eine belgische Gesellschaft überwiesen werden kann, welche die Investitionsvereinbarung mitunterzeichnet hat.