Förderung von Festivals
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Saarland
Projektstufen :
Ausstrahlung/Verbreitung
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
100%
Förderfähige Ausgaben :
Für Festivals, insbesondere im Bereich der Nachwuchsförderung, kann eine Förderung von Preisen oder der ausführenden natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts erfolgen.
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Die Geschäftsführerin entscheidet in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat
Begünstigter :
Festivals
Genres :
Animation, Innovative digitale Erzählformen, Kurzfilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Fiktionaler Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie
Einreichfristen :
Auf Anforderung
Fördervoraussetzungen :
Voraussetzungen der Förderung sind – die Qualität der Maßnahme
und ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland oder der Großregion und/oder
– die Qualität der Maßnahme und ein wirtschaftliches Interesse im Saarland oder der Großregion an dem Projekt.
Ein kultureller oder sonstiger Bezug zum Saarland ist dann gegeben, wenn
1. die Maßnahme inhaltlich eng mit dem Saarland verknüpft ist oder
2. der Träger/die Trägerin der Maßnahme im Saarland ansässig ist oder
3. die Maßnahme bereits von einer anderen deutschen Fördereinrichtung unterstützt wird und zusätzlich der SR oder eine juristische Person, an der der SR maßgeblich beteiligt ist, Inhaber von Fernsehrechten ist. Satz 1 gilt für den Bezug zur Großregion entsprechend.
Ein wirtschaftliches Interesse ist dann gegeben, wenn mindestens die bewilligten Mittel im Saarland film-, fernseh- und medienspezifisch ausgegeben werden (Regionaleffekt). Satz 1 gilt für das wirtschaftliche Interesse der Großregion entsprechend.
Die geförderte Maßnahme muss den Zielen der vorliegenden Richtlinien entsprechen. Die Vergabe von Fördermitteln kann nur im Rahmen der Mittel des festgestellten Wirtschaftsplans der Saarland Medien erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Bei der Präsentation eines geförderten Projektes sowie in sämtlichen Publikationen muss in angemessener Weise nach den Vorgaben der Saarland Medien auf deren Förderung hingewiesen werden.