Projektentwicklungs- und Produktionsförderung Kino, Fernsehen und neue Medien Animationswerke (2. Teil Produktion)
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Grand Est
Projektstufen :
Postproduktion, Produktion
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
160%
Förderfähige Ausgaben :
"AUDIOVISUELL: ein bedeutender Anteil der Herstellung des Werks Produktionstätigkeit, Dreharbeiten, Animationsarbeiten, Postproduktion in Verbindung mit der Animation und klassische Postproduktion. Die Obergrenzen werden entsprechend den Formaten und regionalen Kollaborationen festgelegt Obergrenze KURZFILM: 40 000 € Obergrenze: 20 000 €. Der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung, einschließlich Stoffentwicklung und Entwicklung, darf 80% der definitiven Kosten des Werks nicht übersteigen Die Gesamtsumme der gewährten Förderung pro Produzent und Kalenderjahr darf 1/3 der gesamten Fördermittel der Maßnahme nicht übersteigen LANGFILM Obergrenze: 200 000 € Obergrenze: 100 000 € Ein bedeutender Teil der Herstellung des Werks: Produktionstätigkeit, Umsetzung der Animation, Postproduktion in Zusammenhang mit der Animation sowie klassische Postproduktion Der Gesamtbetrag der öffentlichen Förderung, einschließlich Stoffentwicklung und Entwicklung, darf 50 % der definitiven Kosten des Werkes, bzw. 60 % bei „Low Budget“-Produktionen oder bei Werken in europäischer Koproduktion der angrenzenden Länder der Region, nicht übersteigen Die Gesamtsumme der gewährten Förderung pro Produzent und Kalenderjahr darf 1/3 der gesamten Fördermittel der Maßnahme nicht übersteigen"
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
"Meinung des Beirats Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss"
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Animation
Maximaler Förderbetrag :
20 000€ Max.
Einreichfristen :
"2 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 30. Juni"
Fördervoraussetzungen :
– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR
– Ausgaben in der Région Grand Est (außer unvorhergesehene Kosten) in der Höhe von 160 % der beantragten regionalen Förderung
– Ein Animationsprojekt ist förderfähig, wenn zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden:
1. Eine Zusammenarbeit mit einem Animationsstudio
2. Ein ausführender Koproduzent besitzt eine Anschrift in der Région Grand Est
3. Ein bedeutender Anteil der Projektausgaben wurden auf dem Gebiet der Region getätigt: Produktionstätigkeit, Bild-Ton-Animation in Verbindung mit der Animation, ein Teil der Postproduktion