Produktionsförderung fiktionaler Realfilme für Fernsehen und neue Medien
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Grand Est
Projektstufen :
Postproduktion, Produktion
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
160%
Förderfähige Ausgaben :
"Die Ausgaben in der Région Grand Est müssen zwischen den Beschäftigungsbereichen aufgeteilt werden (davon Filmteam über die Gesamtdauer der Dreharbeiten, Herstellung und Postproduktion), Dienstleistungen und Logistik. Beschäftigung: Vergütung der Drehbuchautoren, Regisseure, Komponisten und Musiker der Filmmusik, Techniker, Darsteller, Statisten (wohnhaft in der Région Grand Est) + Produktionsteams, sofern das Unternehmen in der Région ansässig ist Leistung: Kosten für Herstellung, Animation, Postproduktion, Mieten des Dekor, Kostüme, Bild- und Tonmaterial... sofern das Unternehmen in der Région ansässig ist Logistik: in der Région getätigte Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Um eine Durchführung von grenzüberschreitenden Projekten in der Région Grand Est (Belgien – Wallonie, Luxemburg, Deutschland – Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schweiz – Kantone Basel-Stadt und Basel-Land) sowie Dreharbeiten in der Région Grand Est von mehr als 80 % der Gesamtdreharbeiten zu fördern, kann der Kostenvoranschlag unter den regionalen Ausgaben ebenfalls Ausgaben aufführen, die in diesen Grenzregionen getätigt wurden, im Rahmen von maximal 3 Drehtagen und ohne Gehälter für technisches Personal, das nicht in der Région Grand Est ansässig ist (in der Endabrechnung zu benennen)."
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
"Meinung des Beirats Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss"
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Fiktionaler Fernsehfilm, Fiktionale Serie
Maximaler Förderbetrag :
250 000€ Max.
Einreichfristen :
"3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni
Fördervoraussetzungen :
– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR
– Ausgaben in der Région Grand Est (außer unvorhergesehene Kosten) in der Höhe von 160 % der beantragten regionalen Förderung
– Bedeutender Anteil der Herstellung des Werks in der Région Grand Est (Produktion-Dreharbeiten oder Umsetzung)