Produktionsförderung dokumentarischer Filme für Fernsehen und neue Medien
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Grand Est
Projektstufen :
Postproduktion, Produktion
Art der Förderung :
Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
160%
Förderfähige Ausgaben :
"Die Ausgaben in der Région Grand Est müssen zwischen den Beschäftigungsbereichen aufgeteilt werden (davon Filmteam über die Gesamtdauer der Dreharbeiten, Herstellung und Postproduktion), Dienstleistungen und Logistik. Beschäftigung: Vergütung der Drehbuchautoren, Regisseure, Komponisten und Musiker der Filmmusik, Techniker, Darsteller, Statisten (wohnhaft in der Région Grand Est) + Produktionsteams, sofern das Unternehmen in der Région ansässig ist Leistung: Kosten für Herstellung, Animation, Postproduktion, Mieten des Dekor, Kostüme, Bild- und Tonmaterial... sofern das Unternehmen in der Région ansässig ist Logistik: in der Région getätigte Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. "
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
"Meinung des Beirats Meinung des Kulturausschusses Abstimmung im ständigen Ausschuss"
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Dokumentarischer Fernsehfilm, Dokumentarische Serie
Einreichfristen :
"3 Aufrufe pro Jahr: - 15. November - 15. März - 15. Juni
Fördervoraussetzungen :
– Produktionsunternehmen mit Sitz in der EU oder dem EWR
– Bedeutender Anteil der Herstellung des Werks in der Région Grand Est (Produktion-Dreharbeiten oder Umsetzung)
– Damit die regionale Förderung für die dokumentarische audiovisuelle Produktion oder die Produktion eines unabhängigen Werkes ohne Sendeanstalt bzw. für das Internet gewährt werden kann, muss das Projekt mindestens zwei der vier untenstehenden Kriterien erfüllen:
1. Produktions- oder Ko-Produktionsunternehmen in der Region ansässig
2. Regisseur oder Drehbuchautor besitzt eine nachweisliche Verbindung zur Region
3. Thema, Gegenstand oder technische Zusammenarbeit besitzen einen bedeutenden Wert für die Region
4. die Summe der in der Région Grand Est getätigten Ausgaben (außer unvorhergesehene Ausgaben) entsprechen 160 % der beantragten und gewährten regionalen Förderung, jedoch höchsten 80 % des Produktionsbudgets