Beiträge an die Stoff- und Projektentwicklung (fiktionaler Spielfilm)
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Kanton Basel-Landschaft
Kanton Basel-Stadt
Projektstufen :
Stoffentwicklung
Art der Förderung :
Nicht rückzahlbaren Zuschuss
Erwarteter Regionaleffekt :
100%/120%
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Die Gesuche werden in der Regel binnen sechs Wochen nach Einreichung behandelt und beantwortet. Bei positiver Beurteilung erfolgt zunächst eine befristete und rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Ein Anspruch auf Auszahlung des Förderbeitrags entsteht erst mit Abschluss einer Projektvereinbarung nach einer positiven Beurteilung der definitiven Unterlagen, insbesondere des definitiven Budgets und Finanzierungsplans mit Nachweis der Vollfinanzierung.
Begünstigter :
Drehbuchautoren, Produzenten
Genres :
Fiktionaler Kinofilm
Maximaler Förderbetrag :
200 000 CHF Max.
Einreichfristen :
3 Aufrufe pro Jahr
Fördervoraussetzungen :
▪ Förderungsberechtigt sind:- Drehbuchautoren/-innen und Regisseure/-innen von Dokumentarfilmen (ohne Produktionsfirma), die seit mindestens einem Jahr im Kanton Basel-Stadt oder im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind und die bereits mindestens ein Drehbuch für einen Kinospielfilm resp. einen Dokumentarfilm gemeinsam mit einer Produktion entwickelt und realisiert haben
▪ Produktionen mit Erstauswertung im Fernsehen sind von der Projektentwicklung ausgeschlossen.