Herstellungsbeiträge an Kinofilmproduktionen (Postproduktion)

Gefördert von

Mehr über den Förderer

Beschreibung der Förderung

Region :

Kanton Basel-Stadt

Kanton Basel-Landschaft

Projektstufen :

Postproduktion

Art der Förderung :

Nicht rückzahlbaren Zuschuss

Erwarteter Regionaleffekt :

100%

Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :

Empfehlungen des siebenköpfigen Expertenkomitees. Bei Förderzusagen für Herstellungsbeiträge bis CHF 30 000 wird in der Regel eine Projektvereinbarung abgeschlossen, welche die Auszahlung von Beitragsraten festlegt. Bei Förderzusagen für Herstellungsbeiträge über CHF 30 000 erfolgt zunächst eine befristete und rechtlich nicht bindende Absichtserklärung. Ein Anspruch auf Auszahlung des Förderbeitrags entsteht erst mit Abschluss einer Projektvereinbarung nach einer positiven Beurteilung der definitiven Unterlagen, insbesondere des definitiven Budgets und Finanzierungsplans mit Nachweis der Vollfinanzierung.

Begünstigter :

Drehbuchautoren, Produzenten

Genres :

Fiktionaler Fernsehfilm, Fiktionaler Kinofilm, Dokumentarischer Fernsehfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Dokumentarische Serie, Fiktionale Serie, Animation, Kurzfilm

Maximaler Förderbetrag :

200 000 CHF Max.

Einreichfristen :

3 Aufrufe pro Jahr

Fördervoraussetzungen :

▪ Förderfähig sind: Produktionsfirmen mit Sitz in der Region Basel, Film- und Audiovisionskünstler (für Projekte < 30’000 CHF), sowie Projekte, die für den Produktionsort sehr relevant sind und eine grosse kulturelle Bedeutung für die Region Basel haben.
▪ Die Projekte müssen auf eine nationale und internationale Auswertung abzielen (Festivals, Kino, Fernsehen, Internet usw.).
▪ Beiträge können an Schweizer Produktionen und an den Schweizer Anteil an internationalen Koproduktionen geleistet werden.
▪ Bei Zuschüssen für die Produktion von Spiel- und Animationsfilmen: Die Dreharbeiten dürfen erst beginnen, wenn die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses getroffen wurde.
▪ Für Dokumentarfilmprojekte: Die Dreharbeiten können beginnen, bevor die Entscheidung über die Förderung getroffen wurde, aber der Antrag muss dann angeben, ob und in welchem Umfang die Dreharbeiten bereits durchgeführt wurden.
▪ Filme < 60 Minuten erhalten zwischen 15.000 CHF und 50.000 CHF.
▪ Die für die Gesamtproduktion gewährte Förderung darf 50 % der gesamten anrechenbaren Produktionskosten in der Schweiz nicht überschreiten. 70 % sind in bestimmten Fällen zulässig.

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Förderer

Fachausschuss Film und Medienkunst BS/BL

Marktplatz 30A, 4001 Basel, Suisse