Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen im Kino
Gefördert von
Mehr über den FördererBeschreibung der Förderung
Region :
Baden-Württemberg
Projektstufen :
Produktion
Art der Förderung :
Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen
Erwarteter Regionaleffekt :
120%
Entscheidungsprozess zur Gewährung von Fördermitteln :
Jury
Begünstigter :
Produzenten
Genres :
Kurzfilm, Dokumentarischer Kinofilm, Fiktionaler Kinofilm, Animation
Maximaler Förderbetrag :
1.000.000 € Max.
Einreichfristen :
3 Aufrufe pro Jahr
Fördervoraussetzungen :
Der/die Produzent*in hat bei der Finanzierung einen angemessenen Eigenanteil zu tragen. Dieser soll auch bei kleineren Projekten 5 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten bzw. bei internationalen Koproduktionen 5 % des deutschen Finanzierungsanteils nicht unterschreiten. Ausnahmen hiervon können ins – besondere bei Nachwuchsprojekten gewährt werden. Die Kinoerstaufführung eines von der MFG geförderten Kinofilms soll in einem baden-württembergischen Filmtheater stattfinden. Ausnahmen können z. B. dann zugelassen werden, wenn die Fördermittel anderer Länderförderungen für den Kinofilm höher sind als die gewährte MFG-Förderung.
Förderungsvoraussetzung ist die Selbstverpflichtung zur Einhaltung der Kriterien „Ökologische Mindeststandards für deutsche Kino-, TV- und Online-/VoD-Produktionen“ in der zum jeweiligen Einreichtermin aktuellen Fassung, die auf der Homepage der MFG zum Download verfügbar ist.